1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig, öffentlich und im Auftrag für Rechnung der Eigentümer, nach der im Katalog angegebenen Reihenfolge.
2. Die Mindesteigerung beträgt:
bis: 50,- Euro = 2,- Euro
bis: 100,- Euro = 5,- Euro
bis: 500,- Euro = 10,- Euro
bis: 1000,- Euro = 20,- Euro
über: 1000,- Euro = 50,- Euro
Achtung! Bei Gebotslosen beträgt das Mindesgebot 5,00 €
3. Die Versteigerung erfolgt in Euro. Gebote in Fremdwährungen werden nicht akzeptiert. Die im Katalog ausgedruckten Preise sind Schätzpreise, die unter-
oder überboten werden können.
Aufträge, die Schätzpreise um mehr als 10%
unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden.
4. Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe oder mangeln
dem Bonitäts-nachweis ablehnen.
Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, wenn nach dreimaligen Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten
erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag. Bei Meinungsverschie
denheiten über den Zuschlag wird der Gegenstand erneut ausgeboten.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an
dem ersteigerten Gegen-stand unmittelbar auf den Käufer über. Das Eigentum
geht jedoch erst nach vollständiger Bezahlung des Gesamtpreises auf den
Erwerber über. (§ 455 BGB)
Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Selbstschuldner.
6. Käufer haben auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20 % sowie eine Losgebühr
pro Los von 1,- € zu entrichten.
Auf die Provision und die Versandkosten wird die z.Zt. gültige
gesetzliche MWSt. in Höhe von 19% erhoben.
Bei Versand ins Ausland (ausgenommen EU-Länder) entfällt die MWSt.
Sofern nichts anderes vereinbart, müssen die anwesenden Käufer das ersteigerte Gut bar entrichten. Bei schriftlichem Gebot muss innerhalb zwei Wochen nach
Eingang der Rechnung gezahlt werden. Wir behalten uns vor, bei Zahlungs
Verzögerung 1% Verzugszinsen pro angefangen Monat zu berechnen.
7. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug haftet der Käufer für alle daraus
entstandenen Schäden. Der Versteigerer kann in diesem Fall entweder Erfüllung
des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Im letzteren Fall geht der Ersteigerer seiner Rechte aus dem Zuschlag
verlustig. Der Gegenstand kann auf Kosten des Käufers nochmals versteigert
werden. In diesem Fall haftet der erste Käufer für den Ausfall; auf einen
Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
8. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten
besichtigt werden. Die Beschreibung im Katalog ist gewissenhaft durchgeführt.
Sie begründet jedoch keine Rechts- oder Sachmängelhaftung gemäß
§ 434m 459 ff, BGB.
Begründete Beanstandungen müssen Innerhalt einer Woche nach Erhalt der
Ware schriftlich eingereicht worden sein.
9. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Kaufgeldrückstände im eigenen
Namen einzuziehen und einzuklagen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist für beide
Teile Hamburg.
11. Durch die Erteilung des Auftrages oder durch die Abgabe eines mündlichen
oder schriftlichen Gebotes werden diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Bei mündlich bzw. fernmündlichen übermittelten
Geboten, die nicht oder nicht rechtzeitig schriftlich bestätigt werden, gehen
eventuelle Irrtümer zu Lasten des Auftraggebers. Sie können nicht als
Reklamationsgrund anerkannt werden.
12. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein,
wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.
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